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  1. § 31 GemO - Ausscheiden, Nachrücken, Ergänzungswahl

    Gemeindeordnung §31 - (1) 1 Aus dem Gemeinderat scheiden die Mitglieder aus, die die Wählbarkeit (§ 28 ) verlieren. 2 Das Gleiche gilt für Mitglieder, bei...

  2. Was passiert, wenn Ratsmitglieder, Beigeordnete oder ... - GStB …

    Was passiert, wenn ein Gemeinderatsmitglied sein Mandat niederlegt? Legt ein Ratsmitglied oder legen alle Ratsmitglieder ihr Mandat durch schriftliche und eigenhändig unterschriebene …

  3. Der Gemeinderat in Bayern - Kommunalrecht Bayern

    Der Gemeinderat ist nur dann zur Willensbildung aufgerufen, wenn keine Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters nach Art. 37 GO bzw. eines beschließenden Ausschusses nach Art. 32, 88 …

  4. Nachrückverfahren | Informationen zur Kommunalpolitik | Dr.

    Wer von einer Wahlgruppe in den Gemeindevorstand berufen wird, muss daher direkt sein Mandat niederlegen bzw. das gewonnene Mandat ausschlagen. Auch durch private Gründe ist …

  5. Abgeordnete ihr Mandat verlieren, deren Handlungen und Stellungnahmen die Auflösung der Partei nach sich gezogen haben. Im vorliegenden Fall war der Verlust des Parlamentsman …

  6. Kommunalbrevier

    Der Austritt oder der Ausschluss aus der Partei oder Wählergruppe, über deren Wahlvorschlag das Ratsmitglied in den Gemeinderat gewählt wurde, führt nicht zum Mandatsverlust.

  7. Text: KSVG-Kommunalselbstverwaltungsgesetz (§§ 32-53)

    (1) Das Ministerium für Inneres und Sport (1) (2) (3) hat einen Gemeinderat aufzulösen, wenn die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats auf weniger als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der …

  8. Bei kommunalpolitischern Auseinandersetzungen in Gemeinderat oder Ortschaftsrat kommt es zuweilen vor, dass Gemeinde- und Ortschaftsräte aus purer Verärgerung oder politischem …

  9. VG Regensburg, Beschluss v. 17.12.2020 – RO 3 S 20.2627

    Mit der Auflösung des „alten“ Gemeinderats seien auch die Ämter der weiteren Bürgermeister erloschen. Denn ein solches Amt könne nur innehaben, wer Gemeinderatsmitglied sei (Art. 35 …

  10. Um trotzdem ihr Amt unabhängig und frei ausüben zu können, genießen Rats-mitglieder für die Zeit ihres Mandats einen besonderen Schutz gegenüber ihren Arbeitgebern. So darf niemand …