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  1. § 6 WindBG - Einzelnorm - Gesetze im Internet

    Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) § 6 Verfahrenserleichterungen in …

  2. Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 WindBG muss das Windenergiegebiet „zum Zeitpunkt der Genehmi- gungserteilung“ ausgewiesen sein. Dies bedeutet zum einen, dass der Plan im Zeitpunkt der …

  3. Der neue § 6 WindBG – keine UVP und Artenschutzprüfung mehr!

    Mar 16, 2023 · Insoweit geht § 6 WindBG über Art. 6 der Notfall-VO hinaus, der eine entsprechende Beschränkung nicht kennt. Der deutsche Gesetzgeber ist hier also strenger. …

  4. Fassung § 6 WindBG a.F. bis 16.05.2024 (geändert durch

    May 16, 2024 · 6 Die Zahlung ist von der zuständigen Behörde zusammen mit der Genehmigung für die Dauer des Betriebes als jährlich zu leistender Betrag festzusetzen. 7 Die Höhe der …

  5. Die in § 6 WindBG geregelten Erleichterungen kommen auch dann zum Tragen, wenn das Planungsverfahren zur Ausweisung eines Windenergiegebietes zum Zeitpunkt der …

  6. Genehmigungsverfahren nach § 6 WindBG – Informationen zur ...

    Während bei einem Antrag nach §§ 4, 10 BImSchG beispielsweise eine verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, entfällt diese im beschleunigten Verfahren nach § 6 …

  7. § 6 WindBG findet damit in allen wirksam als Vorrang-, Eignungs- und Vorbehaltsgebiete, Sonderbauflächen oder Sondergebiete für die Windenergie an Land ausgewiesenen Flächen, …

  8. Zu § 6 WindBG veröffentlichte die Bundesregierung am 27. Juli 2023 eine unverbindliche Juli 2023 eine unverbindliche Vollzugsempfehlung, wie mehrfach vom Bundesverband …

  9. WindBG - Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für ...

    Jul 20, 2022 · (1) Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die …

  10. § 6 WindBG – Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten ...

    § 6 WindBG – Wird die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Windenergieanlage oder dazugehöriger Nebenanlagen …

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